Allgemeine Bedingungen der Roto Frank DST Vertriebs-GmbH („Roto“) zur Vermittlung von Endkunden-Anfragen („Roto Nutzungsbedingungen zur Interessentenvermittlung“)
1. Allgemeines:
1.1. Nur in Kundenportal RotoPro registrierte Mitglieder sind berechtigt, an der Roto Interessentenvermittlung teilzunehmen und Anfragen, die Roto von Endkunden erhält, weitergeleitet zu bekommen.
1.2 Mit Teilnahme an der Roto Interessentenvermittlung ist der RotoPro Mitglied verpflichtet, die gegenständlichen Nutzungsbedingungen und Rückmeldepflichten zur Interessentenvermittlung einzuhalten.
1.3 Es besteht kein Anspruch auf den Erhalt von Interessentenanfragen. D.h. Roto ist nicht verpflichtet, Interessentenanfragen an berechtigte Mitglieder von RotoPro weiterzuleiten. Eine Weiterleitung liegt im ausschließlichen Ermessen von Roto.
2. Verpflichtungen des Mitgliedes RotoPro
2.1. Das Kundenportal RotoPro Mitglied ist verpflichtet
2.1.1. Unverzüglich nach Erhalt der Interessentenanfrage, spätestens innerhalb von zwei Werktagen, ist er verpflichtet, mit dem Endkunden Kontakt aufzunehmen und die Anfrage mit ihm zu besprechen;
2.1.2. Roto regelmäßig und unaufgefordert, mindestens einmal alle 14 Tage, über den von Roto vorgegebenen Weg zu informieren (Feedbackformular), wenn Angebote im Nachgang einer Interessentenvermittlung abgegeben wurden;
2.1.3. Roto regelmäßig und aufgefordert, schriftlich oder in Textform, über erfolgte Aufträge im Nachgang einer Interessentenvermittlung, über den von Roto vorgegebenen Weg, zu informieren.
2.2. Darüber hinaus ist das Kundenportal RotoPro Mitglied verpflichtet, alle anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Das betrifft vor allem den zweckgerichteten Umgang mit den über das gegenständliche Programm erhaltenen personenbezogenen Daten.
2.3. Das RotoPro Mitglied ist verpflichtet, die Kommunikationskanäle, über die es Interessentenanfragen erhält,
2.3.1. regelmäßig, d.h. mindestens 1-mal täglich zu überwachen und Eingänge von Interessentenanfragen gemäß Ziffer 2.1.1 zu bearbeiten;
2.3.2. ausreichend zu schützen, um Einwirkungen Dritter (z.B. durch Phishing) zu vermeiden.
3. Durchführung eines Auftrags
3.1. Roto wird im Rahmen der Interessentenvermittlung ausschließlich als Vermittler tätig. Wird das Kundenportal RotoPro Mitglied mit der Durchführung eines Auftrages durch einen so vermittelten Endkunden beauftragt, so führt das Kundenportal RotoPro Mitglied diesen Auftrag auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung durch. Das Kundenportal RotoPro Mitglied ist nicht berechtigt, Roto zu vertreten oder im Namen von Roto Erklärungen abzugeben.
3.2. Das Kundenportal RotoPro Mitglied verpflichtet sich, Rechte Dritter wie z.B. gewerbliche Schutzrechte, Design- oder Urheberrechte nicht zu verletzen und die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere, aber nicht ausschließlich die Regelungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, die Regelungen zur Gewährung eines allgemeinen Mindestlohns sowie die Regelungen der Handwerksordnung.
3.3. Das Kundenportal RotoPro Mitglied stellt Roto von sämtlichen Ansprüchen und Belastungen frei, die Endkunden oder sonstige Dritte – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegenüber Roto wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aus und im Zusammenhang mit der Interessenvermittlung, der Anbahnung oder Erfüllung eines Auftrages, geltend machen. Das Kundenportal RotoPro Mitglied übernimmt diesbezüglich die erforderlichen Kosten aller hierdurch notwendigen Maßnahmen, einschließlich der notwendigen Kosten einer dadurch verursachten Rechtsverteidigung von Roto. Das gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung vom Kundenportal RotoPro Mitglied nicht zu vertreten ist.
3.3.1. Die Freistellung gemäß dieser Ziffer gilt insbesondere für Fälle, bei denen Endkunden Roto aufgrund von vertraglichen Fehlleistungen oder sonstigen Leistungsstörungen des Kundenportal RotoPro Mitglied und seiner Erfüllungsgehilfen und Beauftragten in Anspruch nehmen. Dies sind insbesondere folgende Fälle: Nichterfüllung, Schlechterfüllung, Falschberatung, Fehlplanung, Verzug, Verletzung von vertraglichen Schutz- und Informationspflichten, Verletzung von sonstigen Pflichten und Hinweispflichten, Verletzung von Rechten Dritter.
3.3.2. Im Falle einer Auseinandersetzung mit Endkunden oder sonstigen Dritten, zum Beispiel bei zivilrechtlichen Streitigkeiten, ist das Kundenportal RotoPro Mitglied verpflichtet, Roto wahrheitsgemäß und vollständig alle die Auseinandersetzung betreffenden und zur Verteidigung oder Prüfung notwendigen Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Zudem hat das Kundenportal RotoPro Mitglied alle Handlungen zu unterlassen, die der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten zuwiderlaufen.
4. Sonstiges
4.1. Roto ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen zur Interessentenvermittlung, insbesondere bei einer Verletzung datenschutzrechtlicher Regelungen, das Kundenportal RotoPro Mitglied von dem gegenständlichen Programm mit sofortiger Wirkung auszuschließen. Eine vorherige Mahnung ist nicht erforderlich.
4.2. Roto behält sich das Recht vor, die Roto Interessentenvermittlung mit vorheriger Ankündigung von mindestens vier Wochen einzustellen.
4.3. Roto behält sich vor, Änderungen oder Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen zur Interessentenvermittlung vorzunehmen. Solche Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kundenportal RotoPro Mitglied in Textform bekannt gegeben. Die Änderungen oder Ergänzungen gelten als genehmigt, wenn der Kundenportal RotoPro Mitglied nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Auf diese Folge wird bei der Bekanntgabe hingewiesen. Widerspricht das Kundenportal RotoPro Mitglied der Änderung oder Ergänzung, kann Roto die Berechtigung zur Teilnahme an der Interessentenvermittlung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.